Ich persönlich kenne keine rechtskräftigen Urteile die dieses Gebiet abdecken.
Auskünfte dazu, schon gar nicht rechtsverbindlich, kann und darf ich nicht geben.
Ein Blick in die "DSGVO" kann helfen, wird es aber wahrscheinlich nicht - dieses
Werk ist etwas für Rechtsverdreher, aber nichts für Leute wie mich.
Als schon selbst Betroffener und mit Strafe belegt kann ich nur die Schritte
zu einem Anwalt/Medienanwalt empfehlen; am besten noch vor Veröffentlichung
um eventuellen Streitigkeiten aus dem Wege zu geh'n.
Im günstigsten Falle hat man eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung.
So eine Erklärung hat man natürlich nicht immer in der Tasche.
Man kann sie aber im Netz finden und dann ausdrucken.
Davon 3 bis 5 in der Tasche, dazu ein Stift (der schreibt immer), das hilft
schon mal weiter.
Beispiel: Darf ich sie bzw. das Haus fotografieren für.......
Kein Problem - machen sie ruhig.
5 Wochen nach Veröffentlichung gibt es Post von einem Anwalt.
Mit einer Erklärung, die unterschrieben sein muss, sieht das ganz anders aus.
Hier überlegen sich die Leute ob sie eine Einwilligung zum Foto geben.
Und dann gibt es da etwas, ich kann, möchte es und darf es auch nicht bestätigen.
Gehört habe ich folgendes bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei.
Einer der Beteiligten beklagte sich bei den Beamten über gemachte Fotos.
Die Antwort darauf war sehr einfach: Zur Beweissicherung dürfen solche Fotos
auch ohne die Einwilligung von anderen Beteiligten gemacht werden.
Sie dürfen aber wirklich nur zur Beweissicherung genutzt werden.
Ich habe Franz Jupp eine PDF zu diesem Thema "DSGVO Tipps für Fotografen" zugeschickt.
Er will versuchen den Inhalt hier lesbar zu machen oder als Download anzubieten.
Macht was drauß.
LG Norbert